Das Bundesverkehrsministerium plant ähnliche Reglungen wie in den USA zur Nutzung von Drohnen. Ab dem 21. Dezember 2015 müssen in den Vereinigten Staaten alle Drohnen registriert werden.
In Deutschland sollen künftig Drohnen ab einem Gewicht von 500 Gramm in einer Datenbank erfasst werden. Dabei soll es viele Unterschiede zwischen gewerblicher und privater Nutzung geben. Gewerbliche Drohnenbesitzer müssen entsprechende Fluglizenzen erlangen, bevor sie Drohnen einsetzen dürfen. Dagegen dürfen Hobby-Piloten ihre Fluggeräte nicht mehr als 100 Meter hoch fliegen lassen.
Die Reglungen sehen zudem vor, dass Flüge über Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten und Einsatzorten von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden oder –organisationen, Kraftwerken und Anlagen der Energieerzeugung und –verteilung sowie Bundesfernstraßen und Eisenbahnlinien tabu sind. Die vielen Unfälle durch Drohnen dürften Anlass für die anstehenden Reglungen sein.
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